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Ausbildungsbeginn

Gratulation zum Ausbildungsplatz
und wichtige Tipps zum Ausbildungsbeginn


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Inhalt

Glückwünsche zum Ausbildungsplatz

Gratulationstext zum Ausbildungsplatz/zur Lehrstelle

Autorin: Nadine Brandt

Widmung: Für meinen kleinen Bruder Marcel, aus dem ein großer Mann wird.

Hier in Hof da jubeln wir, gratulieren aus vollen Herzen dir!
Für deine Ausbildung wünschen wir dir viel Erfolg, Nervenkraft und Geduld.
Sei bereit, von Anderen zu lernen, dafür ist die Lehre gedacht.
Auch einen Rückschlag wirst du mal verkraften
und dabei nicht vergessen, stets nach vorn zu sehen.
Die Zeit mag dir manchmal lang erscheinen, doch danach stehen dir Türen offen
und so manch noch jetzt verborgener Weg wird sich dir zeigen.
Sei fleißig, geschickt und tritt auch mal einen Schritt zurück.
Halte immer deine Augen offen und die Ohren gespitzt.
Auch die Lehrzeit wirst du schaffen,
wenn du an dich glaubst, dir vertraust und auf dich baust.
Schau nach vorn und sei motiviert es zu packen,
denk daran du kannst ALLES schaffen.
Brauchst du Rat und Hilfe, stehen wir dir jederzeit zur Seite.
Glückwunsch und wir freuen uns mit dir!

Wichtige Tipps zum Ausbildungsbeginn

Girokonto
Haben Sie bereits ein Girokonto? Spätestens zum Ausbildungsbeginn brauchen Sie eins. Ihr Ausbildungsbetrieb überweist auf dieses Konto die Ausbildungsvergütung. Er benötigt dazu Kontonummer, Bankleitzahl und Geldinstitut. Wenn Sie noch kein Girokonto haben, sollten Sie sich auf jeden Fall Angebote verschiedener Banken und Sparkassen geben lassen. Die meisten Institute bieten Sonderkonditionen für Auszubildende. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall.
Lohnsteuerkarte
Zum Ausbildungsbeginn benötigt Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte von Ihnen. Die Karte enthält wichtige Daten zur Berechnung der an das Finanzamt abzuführenden Steuer: Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinder, Religionszugehörigkeit und ob es irgendwelche Freibetäge gibt. Die Lohnsteuerkarte muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Wahl der Krankenkasse
Jeder Azubi kann seine Krankenkasse frei wählen. Die Unterschiede bei den Leistungen sind gering, 98 Prozent sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen von allen Kassen erbracht werden. Unterschiede gibt es z. B. bei alternativen Heilmethoden. Der Beitragssatz liegt zurzeit bei den preiswerten Kassen bei unter 13 und bei teuren bei über 15 Prozent. Nach frühestens 18 Monaten Mitgliedschaft (oder nach einer Betragserhöhung) können Versicherte ihre Krankenkasse mit zwei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende wechseln.


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Zuletzt aktualisiert: 12.07.2008