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Gesetze und Verordnungen
- Das größte Geschenk, welches zur Hochzeit bzw. zum
Tag davor mitzubringen ist, ist die persönliche
Anwesenheit der Eingeladenen, einschließlich guter
Laune.
- Das Brautpaar hat alles. Materielle Güter sind
durch finanzielle Mittel zu ersetzen. Mit letzterem ist
die Braut, bzw. die die Braut werden will, zu
überhäufen.
- Sollte § 2 nicht der Wahrheit entsprechen, so ist §
4 anzuwenden.
- Dem Bräutigam, bzw. dem der so tut, als ob er das
werden will, sind unauffällig einige Taler in die
Tasche zu stecken, welche dem Verwendungszweck gemäß §
5 zuzuführen sind.
- Die während der Veranstaltung eingeworbenen
finanziellen Mittel sind als Reinvestition in die
Beköstigung der Anwesenden und für deren optimale
Unterhaltung vorzusehen.
- Sollte der Fall eintreten, dass Finanzmittel auch
noch nach Abschluss der Festlichkeit zur Verfügung
stehen, so sind diese zum Erwerb nützlicher Güter, die
der Komplettierung des Haushalts des Brautpaars dienen
(obwohl dieser nach § 2 schon vollzählig ist), zu
verwenden. Weiterhin verpflichten sich Braut und
Bräutigam, ausreichend Alkohol im Haushalt vorzuhalten,
um diesen bei treffender Gelegenheit auf das Wohl der
Spender zu versaufen.
- Das Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an welchem
man sich ernsthaft Gedanken über ein Geschenk zur
Hochzeit macht.
____________________ <ORT>, den __________
<Datum>
gez. Schnaps Reg. Obersuffkopf
- Jeder hat vollzählig zu erscheinen. Unvollzählige
Personen gehen noch mal raus und sammeln sich.
- Alle Nichtanwesenden melden sich, unverzüglich beim
Zeremonienmeister (Name), worauf dieser auf das Wohl
des Deserteurs einen Schluck aus der Flasche nimmt und
die Essensausgabe neu regelt.
- Wer zu spät kommt muß sofort wieder umkehren und
pünktlich erscheinen.
- Für Personen, die zweckdienliche Hinweise zur
Ergreifung der nebenstehend abgebildeten Individuen
(<Bild Sie> <Bild Er>) geben können, ist
die Teilnahme an besagter Feier kostenlos.
- Tischreden sind mit Jubelrufen zu beleiten -
unabhängig von der geistigen Aussagekraft derartiger
Artikulationswallungen.
- Kommen jemandem Personen unbekannt vor, so ist
unverzüglich mit der Begrüßungszeremonie zu beginnen.
Auf das Wohl des Brautpaares sind sogleich die Gläser
zu leeren. Prellungen, Rippenbrüche und
Brustquetschungen sind beim Näherkommen zu
vermeiden.
- Beschwerden sind leise vor sich hinmurmelnd der
Burgmauer vorzutragen.
- Die Auflösung der Feier wird durch
gemeinschaftliches Umfallen bekundet.
____________________<ORT>, den
__________<Datum>
Der Bundesminister für Feiern und Gemütlichkeit
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