Trinkordnung, Gesetz – Festgestaltung

Trinkordnung

Autor: unbekannt

  1. Wer nüchtern ist, ist selber schuld.
  2. Es darf immer nur soviel Alkohol in sich hineingegossen werden, wie mit aller Gewalt hinuntergeht.
  3. Die werten Damen sind gebeten, ihre (.) (.) nicht auf der Theke abzustützen.
  4. Lallende Gäste verlangen entweder unverzüglich Anmeldeformulare für Fremdsprachenkurse oder mehr Schnaps.
  5. Harte Getränke bitte bevorzugen: „Die starken Geister sind es, die die Welt verändern.“
  6. Wer nur säuft, um zu vergessen, soll gefälligst gleich bezahlen (muss seine Zeche selbst bezahlen).
  7. Den Blasenschwachen ist es untersagt, unter den Tisch zu pinkeln.
  8. Das Abschlagen alkoholischer Getränke ist auch in Anwesenheit von Damen zu unterlassen.
  9. Nachschub bitte zeitig ordern. Flaschen machen, wenn sie leer sind, keine Freude mehr.
  10. Wer dies nicht mehr gerade lesen kann, soll schleunigst nach Hause wanken.
  11. Keine falsche Zurückhaltung üben! Je später der Abend desto besoffener die Gäste. Das weiß doch jeder!
  12. Nicht neppen lassen! Große Flaschen mit Krawatte sichern. Kleine Flaschen mit Schraubverschluss in der Tasche verstauen. Außerdem gilt Vorsicht bei Flaschen mit dem Aufdruck „Kölsch“, „Alt“, „Oettinger“ und „Paderborner“! Bei diesen Sorten handelt es sich lediglich um ein zweitklassiges Bierimitat, für das man keinesfalls den vollen Preis bezahlen sollte!
  13. Keine Gewissensbisse aufkommen lassen. Merke: Lieber einen Bauch vom Saufen, als einen Buckel vom Arbeiten.
  14. Nicht verunsichern lassen! Immer nur abstinent leben, verschafft noch lange keinen nüchternen Blick!
  15. Konsequent bleiben. Wer dauernd säuft, führt auch ein geregeltes Leben.
  16. Vorsicht mit musikalischen Einlagen! Nicht jeder, der einen Affen hat, braucht ihn gleich tuten und blasen lassen.
  17. Besinnungslose und gleichgewichtsgestörte Scheintote werden aus Ordnungsgründen in den Keller zu den anderen gelegt.
  18. Nicht an die Regeln halten: Nur laut Gesetz ist man ab 0,5 Promille besoffen. Um richtig besoffen zu sein, sollte mindestens ein 3 vor dem Komma stehen! Denn Merke: Halb voll ist nur weggeschmissenes Geld.
  19. Wem vom Zechen Hören und Sehen vergeht und deshalb kaum mehr gehen und stehen kann, gehört ins Bett. Also flott ins Auto setzen und auf dem schnellsten Weg nach Hause fahren.

Kommentar hinzufügen

* Pflichtfeld
1000
Drag & drop Bilder (max 3)
Wie lautet der letzte Buchstabe des Wortes „Telefon“?

Kommentare

Noch keine Kommentare, sei der erste Poster!